Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besondere Bedingungen für den Geschäftsverkehr mit Wiederverkäufern
1. Allgemeines
Diesen Bedingungen liegen die Bestimmungen des Bundes Deutscher Baumschulen (BDB) zugrunde und werden durch diese ergänzt, soweit Elemente aus ihnen hierin nicht enthalten sind. Sie sind verbindlicher Bestandteil aller Lieferungsverträge und gelten bereits durch Auftragserteilung als anerkannt. Abweichende Nebenabsprachen und eventuelle Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur dann bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
2. Preise
Die Preise sind in Euro angegeben. Alle Preise gelten ausschließlich Verpackung ab Baumschule, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preisangaben sind erst verbindlich nach Auftragsbestätigung. Bei persönlichem Aussuchen haben Listenpreise keine Gültigkeit, sondern es gelten die Preise im individuellen Angebot und sind erst nach Auftragsbestätigung verbindlich.
3. Angebote
Angebote sind unverbindlich und bis zur Bestätigung des Auftrages durch uns hinsichtlich anderweitigem Verkauf freibleibend. Bei Bestellung von Teilposten aus einem Gesamtangebot gelten die Preise nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung.
4. Bestätigung
Durch den unterzeichneten Lieferschein gilt der Auftrag als bestätigt.
5. Zahlung
Aufträge bei denen nichts anderes vereinbart worden ist, können gegen Nachnahme ausgeliefert werden. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto auf den Nettorechnungsbetrag. Skonto wird nur gewährt, sofern der Käufer alle Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt hat. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der zur Zeit banküblichen Zinsen in Rechnung zu stellen.
Der Käufer kann seine Zahlungsverpflichtungen nicht durch Aufrechnung tilgen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die Zweifel in die Kreditwürdigkeit des Kunden hegen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge. Desgleichen sind wir bei den vorherig genannten Gründen berechtigt, von einem noch nicht ausgeführten Verkaufsauftrag zurückzutreten. Alle eventuellen Inkasso- und Interventionskosten gehen zu Lasten des Schuldners.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur endgültigen Bezahlung aller uns gegenüber dem Schuldner zustehenden Ansprüchen unser Eigentum, unabhängig davon ob sie zwischenzeitlich auf fremdem Grundbesitz gepflanzt worden sind oder weiter veräußert wurden. Verpfändungen oder Sicherheitsübertragung ist nicht zulässig.
7. Rücktritt vom Vertrag seitens unserer Firma
Hier gilt Absatz 5 dieser Bedingungen bei Zielüberschreitungen. Höhere Gewalt entbindet uns von den Verpflichtungen des Kaufvertrages, ohne daß der Käufer daraus Rechte auf Schadenersatz herleiten könnte. Soweit der Kaufvertrag Liefertermine beinhaltet, gelten diese nur annähernd. Frost, Dürre, Mangel an Transportmittel und Streik werden hiermit einer höheren Gewalt gleichgestellt.
8. Rücktritt vom Vertrag seitens des Käufers
Für den Rücktritt vom Kaufvertrag ist unsere Zustimmung erforderlich. Kann diese nicht gegeben werden, sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Die Höhe des Ersatzes beträgt ohne jeden Nachweis 30% des Rechnungswertes. Größerer Schaden kann bei Nachweis geltend gemacht werden.
Ist der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug, so sind wir nicht an die Bestimmungen des § 373 HGB gebunden und können die Pflanzen auch ohne vorherige Androhung freihändig, und zwar zu jedem uns annehmbar erscheinenden Preis, für Rechnung des säumigen Käufers anderweitig ver- äußern.
9. Versand
Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Alle Nebenkosten, z.B. Verpackung f. o. b. Kosten, Zertifikate und Transportversicherung (es sei denn, letztere wird ausdrücklich nicht gewünscht) trägt ebenfalls der Käufer. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Wenn keine Transportvorschriften gegeben worden sind, so sind wir berechtigt, den Versand nach eigenem Ermessen auf dem uns am günstigsten erscheinenden Wege vorzunehmen, ohne damit eine Verantwortung zu übernehmen.
Wenn „Auf Abruf“ verkauft worden ist, haben wir das Recht, Herbstlieferungen nach dem 15. November und Frühjahrslieferungen nach dem 1. April nach eigenem Gutdünken auszuführen, wenn der Abruf nicht vorher erledigt ist.
10. Ersatz
Ersatz für fehlende Sorten, Arten und Sortierungen bei entsprechender Preisänderung ist gestattet, soweit der Käufer dies nicht ausdrücklich verbietet.
11. Gewährleistung
Gewähr für das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der Käufer dies Ausdrücklich, so wird hierfür ein besonderer Zuschlag berechnet. Diese Garantie erstreckt sich jedoch nur auf die Dauer eines Jahres und setzt voraus, daß Transport, Pflanzung und Pflege einwandfrei waren und keine Faktoren höheren Gewalt das Gedeihen der Pflanzen beeinträchtigt.
12. Mängelrügen
Eventuelle Mängel sind so zu rügen, daß die Mängelanzeige binnen 5 Tagen nach Empfang der Sendung abgeschickt ist. Die Mängel sind genau anzugeben. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen binnen 5 Tagen nach Erkennen gerügt werden. Es ist bei Mängelrügen nicht gestattet, von einer Warenart uns einen Teilposten zur Verfügung zu stellen. Jede Position einer Rechnung wird als Ganzes betrachtet. Bei begründeten Beanstandungen steht es dem Verkäufer frei, für die mangelhafte Ware Ersatz zu liefern oder gegen Gutschrift des Fakturenwertes den Auftrag zu streichen. Verspätete oder unrichtig erhobene Mängelrügen werden nicht mehr berücksichtigt. Schadenersatzansprüche über den Rechnungswert hinaus, z.B. entgangener Gewinn oder Bearbeitungsgebühren, werden ausgeschlossen.
13. Muster und Maße
Muster sollen die Durchschnittsbeschaffenheit zeigen. Es müssen nicht alle Pflanzen genau wie die Probe ausfallen. Maße sind – außer beim Stammumfang – nur annähernd angegeben. Kleine Abweichungen sind zulässig.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Westerstede. Ausschließliche Gerichtsstände sind Westerstede bzw. Oldenburg i.O.
15. Schiedsgericht
Bei fachlichen Streitigkeiten (z.B. Qualität, Verpackung, Termin etc.) entscheidet das Schiedsgericht des BdB verbindlich. Streitigkeiten zwischen ausländischen Käufern und uns behandelt das Europäische Schiedsgericht für Baumschulen (ESB).